Europa

"Erweiterung" von IRINI: Wie die EU einen Krieg im Mittelmeer beginnt

Seit die baltische Flotte Russlands in der Ostsee mehr Präsenz zeigt, wurde es dort etwas ruhiger, was Störaktionen gegen russischen Seehandel betrifft. Nun will die EU laut Kaja Kallas auch das Mittelmeer in dieses Drama einbeziehen. Mit hohem Risiko.
"Erweiterung" von IRINI: Wie die EU einen Krieg im Mittelmeer beginnt© Urheberrechtlich geschützt

Von Dagmar Henn

Es war eine Aussage, die EU-Außenkommissarin Kaja Kallas auf beiden Pressekonferenzen zum Treffen der EU-Verteidigungsminister in Zypern wiederholte, die allen Hörern die Haare hätte zu Berge stehen lassen müssen: "Unsere EU-Marineoperation IRINI hat begonnen, unter erneuerten Einsatzregeln, an Bord von Schiffen der Schattenflotte zu gehen."

Diese Formulierung ist im Kern eine Kriegserklärung. Und ein in jeder Hinsicht illegitimer Akt. Warum? IRINI ist eine seit vielen Jahren bestehende Mission der EU im Mittelmeer, deren Aufgabe es sein sollte, die Resolution 1970 des UN-Sicherheitsrats von 2011 durchzusetzen. In dieser Resolution geht es um ein Waffenembargo gegen Libyen als Teil eines Sanktionspakets, das im Vorlauf zum Angriff der NATO gegen Libyen beschlossen wurde. Gleich, was man von dieser Resolution hält – dieses Waffenembargo erfüllt jedenfalls die nach dem Völkerrecht erforderlichen Kriterien für legale Sanktionen, die nur durch den UN-Sicherheitsrat beschlossen werden können.

Begründet wurde die Etablierung einer aus der italienischen, französischen und griechischen Marine bestückten Mission Jahre nach dem Sturz Muammar al-Gaddafis mit anhaltender Instabilität Libyens und dem vermeintlichen Ziel, durch Unterbindung von Waffenlieferungen einen politischen Friedensprozess zu ermöglichen. In dieser Hinsicht hat die Mission in den inzwischen 15 Jahren ihres Bestehens keinen Erfolg vorzuweisen. Die damalige Leiterin der UN-Unterstützungsmission in Libyen Stephanie Williams erklärte 2020, das UN-Waffenembargo sei "zu einem Witz geworden". Waffenlieferungen erfolgten problemlos aus der Luft. Ein glaubwürdiger Friedensprozess hat bis heute nicht einmal begonnen. Was aber die über eine längst veraltete UNSC-Resolution legitimierte Mission IRINI erfolgreich tat, war, eine maritime Dominanz der EU-NATO-Staaten vor der nordafrikanischen Küste durchzusetzen.

Die Einsatzregeln von IRINI gehen sehr weit, bis hin zum Einsatz tödlicher Gewalt gegen Schiffe, die sich nicht entern lassen. Sie sind geheim, aber 2022 erschien im Maritime Safety and Security Law Journal ein Aufsatz von Ioannis Stribis, der die Umrisse erkennen lässt.

Das Mandat von IRINI, das ursprünglich bis zum 31. März 2021 gedauert hatte, wurde immer wieder verlängert, zuletzt bis zum 31. März 2027. Das Einsatzgebiet, das das offene Meer vor der libyschen Küste sein soll (eine Region, in der sich auch FRONTEX tummelt), ist nicht genau umrissen. "Um maximale Flexibilität zu erlauben, bleibt die genaue Ausdehnung ihres Einsatzgebietes in dem obigen weiten geografischen Raum der Entscheidung des EU-Rates überlassen", schreibt Stribis.

IRINI hat Zugriff nicht nur auf maritime, sondern auch auf Luft- und Satellitenaufklärung. 24 EU-Mitgliedsstaaten tragen zu dieser Mission bei.

"Die Einsatzregeln bestimmen die Maßnahmen, die für die Inspektion eines Schiffes ergriffen werden können. Diese umfassen, in einer ansteigenden Interventionsskala gegen ein fremdes Schiff: Anweisungen, Herausforderungen, Warnungen, offenes Vorzeigen der Waffen, physische Behinderung, den Einsatz von Aufstandsbekämpfungswaffen, das Abgeben von Warnschüssen, nicht kampfunfähig machendes Feuer und andere Eskalationsschritte, einschließlich tödlicher Gewalt."

Auch ein Festhalten der Besatzung und eine Beschlagnahme der Ladung ist vorgesehen. In internationalen Gewässern ist keine dieser Verhaltensweisen nach der Internationalen Seerechtskonvention legal, außer, es bestünde der Verdacht der Piraterie oder des Sklavenhandels. Der Grund, warum die EU ihre Angriffe auf die vermeintliche "Schattenflotte" über IRINI vornehmen will, ist, dass diese Kooperation bereits eingespielt ist (und, als Nebenwirkung, die Entwicklung hin zu einer "EU-Marine" beschleunigt) und sich für die Mehrheit des Publikums die Illegalität des Vorgehens hinter der scheinbaren Berufung auf eine auf Libyen bezogene UNSC-Resolution verbergen lässt.

Die "erneuerten" Einsatzregeln beziehen sich jetzt also auf die "Schattenflotte", sprich, auf jene Schiffe, die russische Kohlenwasserstoffe, sei es Erdöl, sei es Flüssiggas oder ein Erdölprodukt, transportieren; im Mittelmeer sind das überwiegend Schiffe auf dem Weg nach Indien oder China, mit gelegentlichen Ausnahmen in Gestalt von Lieferungen z. B. an Ägypten. Frankreich hatte auch im Mittelmeer bereits Schiffe unter dem Vorwand eines Verstoßes gegen EU-Sanktionen – die völkerrechtlich illegal sind – geentert und festgehalten. Italien und Griechenland hatten sich bisher an solchen Handlungen nicht beteiligt. Bei Griechenland wäre das auch besonders absurd – ein guter Teil der Eigner der angeblichen "Schattenflotten"-Schiffe sind griechisch, schon allein, weil schon lange ein beträchtlicher Teil der internationalen Tankerflotte in griechischem Besitz ist.

"In den letzten Monaten", so Kallas, "haben unsere Maßnahmen diese finsteren Operationen schwerer, riskanter und teurere gemacht. Frankreich und Schweden haben beispielsweise jüngst Tanker geentert, und unsere EU-Marineoperation IRINI hat begonnen, die Schiffe der Schattenflotte unter erneuerten Einsatzregeln zu entern. Jedes Schiff, das beschlagnahmt, festgesetzt oder gestört wird, bedeutet weniger Einnahmen für Russland, um diesen Krieg zu finanzieren."

Dieser Satz bestätigt, dass die erwähnten Einsatzregeln, die für die bisher zumindest oberflächlich legale Mission IRINI gelten, auch den Umgang mit den Schiffen der "Schattenflotte" betreffen. Beschlagnahmen, festsetzen, stören. Maßnahmen, gegen die sich die Schiffe durchaus gemäß der UN-Seerechtskonvention mit Gewalt verteidigen dürfen, denn sofern nicht die beiden oben erwähnten Ausnahmen zutreffen, Piraterie oder Sklavenhandel, ist ein solcher Umgang mit Schiffen unter fremder Flagge durch einen Staat eine Kriegshandlung (der Unterschied zwischen Piraterie und Kriegsakt ist, ob eine Privatperson handelt oder ein Staat).

Die übliche Ausrede, die bereits mehrfach seitens EU- und NATO-Staaten vorgetragen wurde, es bestehe der Verdacht einer falschen Beflaggung, ist genau das, eine Ausrede – es ist schwer, überhaupt ein Schiff der Handelsflotten zu finden, das im Lauf seiner Existenz nicht bereits mehrfach umbenannt und -geflaggt wurde. In der Regel führt jeder Eigentumsübergang zu beidem, weil es nationale Geschmäcker bei Schiffsnamen gibt und die Wahl des Flaggenstaats gewöhnlich wirtschaftlicher Opportunität folgt.

Der Zug, jetzt über IRINI gewissermaßen eine "neue Front" beim Thema "Schattenflotte" zu eröffnen, könnte damit zu tun haben, dass inzwischen die Absicherung des russischen Seehandels in der Ostsee deutlich verstärkt wurde. Einige der bedrohten Schiffe wurden inzwischen von Schiffen der russischen Marine begleitet, und vor Fehmarn liegt der Zerstörer Seweromorsk, der im Dezember von der Nordmeer- zur Ostseeflotte versetzt wurde. Selbst die Briten, die zuvor erklärt hatten, sie würden nun alle Schiffe beschlagnahmen, unterließen seitdem derartige Kühnheiten.

Um die Schifffahrt durch das Mittelmeer abzusichern, bedürfte es von russischer Seite eines Engagements der Schwarzmeerflotte, die allerdings bei einer fast sechsmal so großen Fläche wie in der Ostsee (2,5 Millionen Quadratkilometer statt 412.000) schwer gefordert wäre. Genau das erhöht die Wahrscheinlichkeit deutlich, dass ein solches Vorgehen der EU zu einer direkten bewaffneten Konfrontation führt – die fehlende Möglichkeit der Abdeckung könnte nur durch Abschreckung ersetzt werden.

Allerdings: Da sind immer noch die erwähnten Binnenwidersprüche, die durch die Zusammensetzung von IRINI aktiviert werden. Glaubt Brüssel, glaubt die Mehrheit der EU-Verteidigungsminister tatsächlich, dass ein griechischer Kapitän einen Tanker mit griechischem Eigner entern lässt, nur weil dieser russisches Öl transportiert? Und welchen Nutzen will man in diesem Zusammenhang dem europäischen Publikum verkaufen, zu einem Zeitpunkt, da das globale Angebot an Erdöl und -gas dank des US-israelischen Angriffs auf Iran stark eingeschränkt ist und eine Verringerung des russischen Angebots zwangsläufig die globalen Preise weiter nach oben treibt? Rational wäre, solange das Defizit, das die USA bisher hinterlassen haben, nicht ausgeglichen ist, jede Attacke auf die "Schattenflotte" zu unterlassen. Aber Brüssel ist nicht rational.

In Deutschland wird spannend werden, ob diese Veränderung des IRINI-Mandats ordnungsgemäß dem Bundestag vorgelegt wird, wie dies bei Auslandseinsätzen eigentlich sein müsste, oder ob versucht wird, eine Debatte zu diesem Thema zu umgehen. Auch wenn das Kommando von IRINI französisch, italienisch und griechisch sowie in Italien angesiedel istt, so ist die Bundesmarine doch zumindest mit Seefernaufklärungsflugzeugen daran beteiligt, und grundsätzlich ist eine Beteiligung mit Schiffen nicht ausgeschlossen – zu Beginn der Mission waren die Berlin und die Hamburg vor Libyen im Einsatz.

Mehr zum Thema – Großbritannien ist beunruhigt über Maßnahmen zum Schutz der russischen Ölexporte

RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.