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Gutachten: "AfD ist verfassungswidrig – Verbotsantrag hätte wahrscheinlich Erfolg"

Der Verein "Gesellschaft für Freiheitsrechte" (GFF) hat am Donnerstag auf der Bundespressekonferenz ein umfangreiches Gutachten zur AfD vorgestellt und kommt zu dem Schluss, dass die Partei "verfassungswidrig" sei. Nach Angaben der Gutachter wurden über 13 Monate hinweg rund drei Millionen Datenpunkte ausgewertet.

Auf Basis von mehr als 2.500 Belegen sei man zu der Einschätzung gelangt, dass ein zulässiger Verbotsantrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht "wahrscheinlich Erfolg" hätte.

Laut den Autoren des Gutachtens richte sich die AfD angeblich sowohl gegen das Demokratieprinzip als auch gegen die Menschenwürde. Der Partei wird vorgeworfen, politische Gegner unterdrücken zu wollen und ein rassistisch geprägtes Gesellschaftsbild zu vertreten.

Jedoch hätten die Gutachter "keine Wesensverwandtschaft der AfD mit dem Nationalsozialismus" feststellen können — ein Argument, das in früheren Parteiverbotsverfahren eine wichtige Rolle spielte. Auf Nachfragen zur Methodik erklärten die Autoren, bei der Auswertung der Millionen Datensätze sei auch Künstliche Intelligenz zur Vorfilterung eingesetzt worden.

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